Familienrecht

Unsere Kanzlei legt den Schwerpunkt auf Familienrecht. Für die Bearbeitung von Fällen auf diesem Gebiet sind wir besonders qualifziert, Sabine Hippert-Löseke und Astrid Kock tragen den Titel der Fachanwältin.

Die Beratung in familienrechtlichen Fragen umfasst die Scheidung und sämtliche damit verbundenen Folgesachen. Wir beraten Sie auch außerhalb des Scheidungsverbunds in Fragen des Unterhalts, des Sorgerechts, des Güterrechts, im Kindschaftsrecht und in Gewaltschutzverfahren. Die Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen gehören auch in den familienrechtlichen Bereich.

Selbstverständlich vertreten wir bei streitigen Auseinandersetzungen nachdrücklich die Belange unserer Mandanten – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Besondere Berücksichtigung finden dabei die Belange der durch das Auseinanderbrechen der Familie betroffenen Kinder. Dabei ist ein gesundes Maß an Empathie unerlässlich.