Unsere Leistungen

Familienrecht

Unsere Kanzlei legt den Schwerpunkt auf Familienrecht. Für die Bearbeitung von Fällen auf diesem Gebiet sind wir besonders qualifziert, Sabine Hippert-Löseke und Astrid Kock tragen den Titel der Fachanwältin.

Die Beratung in familienrechtlichen Fragen umfasst die Scheidung und sämtliche damit verbundenen Folgesachen. Wir beraten Sie auch außerhalb des Scheidungsverbunds in Fragen des Unterhalts, des Sorgerechts, des Güterrechts, im Kindschaftsrecht und in Gewaltschutzverfahren. Die Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen gehören auch in den familienrechtlichen Bereich.

Selbstverständlich vertreten wir bei streitigen Auseinandersetzungen nachdrücklich die Belange unserer Mandanten – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Besondere Berücksichtigung finden dabei die Belange der durch das Auseinanderbrechen der Familie betroffenen Kinder. Dabei ist ein gesundes Maß an Empathie unerlässlich.

Die Rechtsanwältinnen Astrid Kock und Sabine Hippert-Löseke mit der Büroleiterin Tanja Lütjen
Die Rechtsanwältinnen Astrid Kock und Sabine Hippert-Löseke mit der Büroleiterin Tanja Lütjen

Weitere Rechtsgebiete

Strafrecht

Unsere Beratung im Strafrecht umfasst die Frage, ob jemand für eine Handlung bestraft werden soll. Es ist das Recht eines jeden Beschuldigten sich im Strafverfahren durch einen Verteidiger beraten und vertreten zu lassen.

Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte im Verfahren gewahrt werden und informieren Sie über Ihre Möglichkeiten.

Unser Tätigkeitsfeld reicht von Straßenverkehrsdelikten über Betäubungsmittelverstöße, Diebstahl, Körperverletzung bis zum Totschlag. Jugendstrafrecht ist uns ebenso vertraut wie das Erwachsenenstrafrecht.

Nebenklage – Opferrecht

Sollten Sie Opfer oder Geschädigte/r einer Straftat geworden sein, können Sie auf Antrag in einem Strafverfahren als Nebenkläger auftreten und eigene Verfahrensrechte ausüben. Sie haben damit die Möglichkeit, an der gesamten Hauptverhandlung teilzunehmen, eigene Fragen zu stellen, Beweisanträge vorzutragen sowie Rechtsmittel einzulegen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Nebenklage ist, dass Sie Verletzter einer der in § 395 StPO aufgeführten Nebenklagedelikte sind. Personen, deren Kinder, Eltern, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner durch eine Tat getötet wurden, stehen die gleichen Befugnisse zu.

 

Wir stehen Ihnen, sollten Sie Opfer einer entsprechenden Straftat geworden sein, gern als Beistand zur Verfügung. Unsere Beratung und Begleitung erstreckt sich auf das gesamte Verfahren. Das für ein derartiges Verfahren nötige Einfühlungsvermögen und die erforderliche Sensibilität bringen wir, auch aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen, mit.

Verkehrsrecht

Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit, das kann jedem passieren. Schnell ist die Grenze vom Bußgeld zur Strafsache überschritten. Ein Führerscheinentzug kann existenzgefährdend sein.

Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Vorwürfe, den Ermessensspielraum und sorgen für ein verträgliches Strafmaß.

Allgemeines Zivilrecht

Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, Probleme mit Kauf- Dienst- oder Werkverträgen, Gewährleistungsrechte, alles rund ums allgemeine Zivilrecht. Sie bekommen bei uns eine kompetente rechtliche Unterstützung.

Bürogemeinschaft

Die Rechtsanwältinnen Astrid Kock, Sabine Hippert-Löseke mit Rechtsanwalt und Notar Dr. Bücker
In einer Bürogemeinschaft: Die Rechtsanwältinnen Astrid Kock, Sabine Hippert-Löseke mit Rechtsanwalt und Notar Dr. Bücker

Starker Partner für alle Fälle!

Der Notar Dr. Christian Bücker berät und betreut Mandaten von der Privatperson über Firmen / Gesellschaften und Vereine bis hin zu öffentlichen Institutionen im Bereich des Immobilienkaufs- oder Übertragung, der Gesellschaftsgründung oder Gesellschaftsverträge, bei Eheverträgen, Testamenten, Erbverträgen, Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten.