6. Nachehelicher Unterhalt
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt endet mit Rechtskraft der Scheidung. Für die Zeit nach der Scheidung muss gesondert geprüft werden, ob ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht. Nach der Scheidung gilt grundsätzlich das Prinzip der Eigenverantwortung. Jeder geschiedene Ehegatte soll grundsätzlich selbst für seinen Unterhalt sorgen. Nachehelicher Unterhalt kommt insbesondere in Betracht wegen: Kinderbetreuung Wegen der […]