Bei gemeinsamer elterlicher Sorge kann ein erheblicher Umzug mit einem Kind nicht ohne Weiteres allein entschieden werden.
Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für das Kind bedürfen grundsätzlich des Einvernehmens beider Eltern.
Dies kann insbesondere gelten, wenn durch den Umzug
die Schule oder Kindertagesstätte gewechselt werden muss,
erhebliche Auswirkungen auf den Umgang mit dem anderen Elternteil entstehen oder
der Lebensmittelpunkt des Kindes wesentlich verändert wird.
Können sich die Eltern nicht einigen, kann eine gerichtliche Entscheidung erforderlich werden.