Eine Trennung oder Scheidung verändert eine bereits bestehende gemeinsame elterliche Sorge grundsätzlich nicht.
Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für das Kind müssen die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern weiterhin gemeinsam treffen.
Der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, kann Angelegenheiten des täglichen Lebens grundsätzlich allein entscheiden.
Die alleinige Sorge oder einzelne Teilbereiche der elterlichen Sorge können auf Antrag einem Elternteil übertragen werden. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn der andere Elternteil zustimmt oder wenn die Übertragung auf einen Elternteil dem Wohl des Kindes am besten entspricht.